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Medien: Exporteure können das Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung im Online-Format bestätigen

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Medien: Exporteure können das Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung im Online-Format bestätigen

Das russische Finanzministerium hat Änderungen am Steuergesetzbuch ausgearbeitet, wonach das Verfahren zur Bestätigung des Rechts auf Mehrwertsteuerbefreiung für Exporteure elektronisch durchgeführt werden soll, wie "Kommersant" erfuhr.

Seit dem Jahr 2000 haben die Exporteure den Steuerbehörden Dokumente in Papierform vorgelegt, was mit der Entwicklung der digitalen Technologie "an Effektivität verloren hat", erklärte das Ministerium.

Das Ministerium schlägt vor, ab dem 1. Oktober 2023 die Verpflichtung einzuführen, den Steuerbehörden elektronische Register mit Informationen sowohl aus Erklärungen als auch aus Verträgen zu übermitteln. Der Föderale Steuerdienst wird diese automatisch verarbeiten und kann im Falle von Unstimmigkeiten oder fehlenden Informationen Kopien der Dokumente selbst anfordern. Werden diese nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt, gilt das Recht auf Anwendung des Nullsatzes als unbestätigt. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen Waren in das Verfahren der freien Zollzone überführt werden; in diesem Fall werden Kopien von Verträgen, Erklärungen und Dokumenten verlangt, die den Status eines Ansässigen in der Sonderwirtschaftszone bestätigen.

Das Ministerium geht davon aus, dass diese Neuerung den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern und die Bestätigung des Nullsatzes der Mehrwertsteuer für die Steuerbehörden selbst vereinfachen wird.

Hergestellt in Russland // Made in Russia

Autorin: Karina Kamalowa

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